FAQ – Weitere Punkte

F: Wohnungsgeberbestätigung fürs Einwohnermeldeamt.

A: Hauptmieter bekommen ihre Wohnungsgeberbestätigung vom Studierendenwerk unterschrieben. Bei Untermietern kann der Hauptmieter unterschreiben.


F: Bei meinem alten Internetanbieter habe ich eine Mindestvertragslaufzeit. Um zu kündigen, brauche ich eine Bestätigung, dass ich diesen nicht ins Wohnheim bringen kann.

A: Eine solche Bestätigung kann dir vom Studierendenwerk ausgestellt werden. Wende dich dazu bitte an die Sachbearbeiterin für unser Wohnheim.


F: Mustermietvertrag.

A: Einen Mustermietvertrag findest du im Downloadbereich des Studierendenwerks: www.studierendenwerk-aachen.de/de/downloads/wohnen.html


F: Kann ich meine Miete auch per SEPA-Lastschrift bezahlen?

Kurze Antwort: Ja. Wende dich dazu bitte ans Studierendenwerk, um ein solches SEPA-Lastschriftmandat zu bekommen.


F: An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

A: Das einfachste ist, eine Mail an belegung@baer.rwth-aachen.de zu schreiben. Da du den Vertrag mit dem Studierendenwerk schließt, können wir dir zwar Informationen geben, aber keine rechtsverbindlichen Aussagen für das Studierendenwerk treffen. Weitere Kontaktmöglichkeiten findest du unter dem Reiter: Kontakt

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, auf Fragen, die oben bereits beantwortet wurden, nicht zu antworten.