Untermiete

Zeitraum

Jeder Bewohner darf sein Zimmer auf Antrag bis zu drei Monate untervermieten, z.B. bei Urlaub oder freiwilligem Praktikum.

Jeder Bewohner darf sein Zimmer auf Antrag bis zu sechs Monate untervermieten, wenn er einen studienbedingten Auslandsaufenthalt oder ein Pflichtpraktikum macht.

Jeder Bewohner, der länger als sechs Monate abwesend sein will, kann eine Mietzeitunterbrechung beantragen. Eine Untermiete ist dann nicht mehr möglich.

Zwischen zwei Untermieten müssen mindestens drei Monate liegen. Auch darf man sein Zimmer frühestens drei Monate nach Mietbeginn untervermieten.

 

Untermietersuche

Die Untermietersuche erfolgt privat.

In den Wohnheimen können alle Studierenden, die an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert sind zur Untermiete wohnen, sofern sie eine für das Studium notwendige Tätigkeit in Aachen ausüben. Also auch Studierende von Hochschulen außerhalb Aachens.

 

Antragstellung

Zum Beantragen der Untermiete muss ein Laufzettel ausgefüllt werden. Dieser findet sich auf den Downloadseiten des Studierendenwerks: www.studierendenwerk-aachen.de/de/downloads/wohnen.html

Dem Antrag auf Untermiete sind Nachweise über die oben aufgeführten Punkte beizufügen. Untervermietungsanträge müssen 14 Tage vor beantragtem Untermietbeginn bei der Wohnheimverwaltung eingereicht werden.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Mietzeitunterbrechung und einer Untermiete?

Bei einer Untermiete läuft das Hauptmietverhältnis und auch die Wohndauer weiter.
Hauptmieter können ihr komplettes Zimmer inklusive Mobiliar einem Untermieter überlassen und bekommen ihr altes Zimmer nach Ende der Untermiete zurück.
Der Zeitraum kann individuell vereinbart werden (also bspw. auch zum 15. eines Monats).

Bei einer Mietzeitunterbrechung handelt es sich de facto um eine Kündigung und einen späteren Wiedereinzug, das Mietverhältnis und die Wohndauer pausieren in der Zeit.
Nach der Rückkehr ins Wohnheim bekommt man ein anderes freies Zimmer im Haus. Bitte schreibt uns im Falle der Mietzeitunterbrechung ca. 2-3 Monate vor eurer Rückkehr, damit wir euch für ein freies Zimmer berücksichtigen können.
Einzug und Auszug sind nur zum 1. (bzw. Ende) eines Monats möglich.