Wohndauer

Die neuen Mietverträge sind auf 3 Jahre und 6 Monate befristet. Es besteht die Möglichkeit seine Mietzeit zu verlängern für:

Bewohnerinnen und Bewohner, die aktiv in der Selbstverwaltung tätig sind/waren:

  • um je zwei Semester, wenn sie zuvor zwei Semester aktiv waren
  • beliebig oft (solange sie lange genug aktiv waren)
  • Nachweis über Aktivenliste

Bewohnerinnen und Bewohner, die kurz vor ihrem Abschluss stehen

  • um ein Semester
  • einmalig
  • Nachweis übers ZPA erforderlich

Ein Antrag auf Verlängerung ist frühzeitig beim Studierendenwerk einzureichen, spätestens jedoch zwei Monate vor Mietvertragsende.

Der Antrag sowie die aktuellen Verlängerungsrichtlinien finden sich auf den Downloadseiten des Studierendenwerks: www.studierendenwerk-aachen.de/de/downloads/wohnen.html