Kündigungsfrist

Reguläre Fristen

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt regulär zwei Monate. Es kann ausschließlich zum Ende eines Monats gekündigt werden. Für Details siehe in deinen Mietvertrag.


Ich würde gerne vor den zwei Monaten aus meinem Vertrag herauskommen. Was kann ich tun?

Ein frühzeitiger Auszug ist (nur) möglich, wenn sich ein Nachmieter oder eine Nachmieterin findet, der/die das Zimmer vorher übernimmt. Bitte sprecht das in diesem Fall frühestmöglich mit dem Belegungsausschuss, dem Hausmeister und dem Studierendenwerk ab. Wann immer es möglich ist, empfehlen wir mit der ordentlichen Kündigsfrist auszuziehen, da eine erfolgreiche Nachmietersuche nicht garantiert werden kann.

Ein Untervermieten zur Überbrückung der Kündigungsfrist war bis zu einer Änderung durch das Studierendenwerk ebenfalls möglich. Derzeit wird diese Option nicht mehr angeboten. Im März 2019 wurde eine Untermiete zur Firstüberbrückung vom Studierendenwerk verboten.