Wer ist wohnberechtigt?

Zur Hauptmiete:

Wohnberechtigt als Hauptmieter sind alle Studierenden der:

  • RWTH Aachen
  • FH Aachen
  • FH Aachen Abt. Jülich
  • KatHo NRW Abt. Aachen
  • Musikhochschule Köln Abt. Aachen

Auch wer noch nicht eingeschrieben ist, aber ein Studium an einer der Hochschulen plant oder vorbereitet, kann ein Zimmer bei uns bekommen. Ein Beispiel sind die Vorkurse, die in vielen Studiengängen angeboten werden.

Bewerben kann man sich unabhängig davon immer. Es wird auch empfohlen sich frühestmöglich zu bewerben. Eine Immatrikulationsbescheinigung bzw. eine studienvorbereitende Tätigkeit muss erst bei Einzug vorliegen.

Zusätzlich darf man zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 30 sein und noch kein abgeschlossenes Masterstudium (bzw. vergleichbaren Abschluss) haben. Studierende, die noch im Master sind, können gerne bei uns wohnen. Die Regelung betrifft insbesondere Doktoranden und Referendare nach dem 2. Staatsexamen.

 

Zur Untermiete:

Wohnberechtigt als Untermieter sind alle Studierenden, die:

  • an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert sind
  • solange sie einer für das Studium notwendigen Tätigkeit nachgehen

Insbesondere bei Praktika, u.a. können also auch Studierende anderer Hochschulen bei uns im Wohnheim wohnen.

Untermieten werden rein privat organisiert (z.B. über wg-gesucht.de). Eine Vermittlung über den Belegungsausschuss findet nicht statt.